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Eingabetermine 2025 für Dokumentarfilme (analog BAK)

1. Eingabetermin bis 06.01.2025, Entscheid bis 03.03.2025 (BAK: 10.03.2025)
2. Eingabetermin bis 07.04.2025, Entscheid bis 02.06.2025 (BAK: 23.06.2025)
3. Eingabetermin bis 07.07.2025, Entscheid bis 01.09.2025 (BAK: 08.09.2025)
4. Eingabetermin bis 29.09.2025, Entscheid bis 01.12.2025 (BAK: 08.12.2025)

August 2023: Newsletter 1-2023

Dezember 2022: Wichtige Änderungen ab 01.01.2023

Der TPF hat die folgenden Änderungen ab 1.1.2023 beschlossen:

a) Dokumentarfilme

Bis anhin konnten Gesuche jederzeit eingereicht werden und sie wurden jeweils innert etwa 4 Wochen entschieden. Um Projekte besser vergleichen zu können, werden – wie beim Bundesamt für Kultur – nur noch vier Mal pro Jahr Entscheide gefällt. Das Reglement wird diesbezüglich angepasst (Ziffern 3.2 und 3.3).

b) Deutschschweizer Spielfilme und Spielfilmserien mit der SRG resp. SRF

• Ab 2023 zahlt der TPF keine Beiträge mehr an die Drehbuchentwicklung.

• Ab 2023 erfolgt keine inhaltliche Prüfung von Herstellungsgesuchen mehr.
Die Gesuche werden nur noch formell/technisch geprüft. Ziel ist es, Projekte mit rund 8% des Schweizer Budgetanteils zu unterstützen. Die genaue Höhe kann heute noch nicht angegeben werden, weil erst Anfang 2023 bekannt wird, wie hoch der Geldbetrag ist, den wir zur Verfügung haben.
Diese Regelung gilt auch für Projekte, an denen neben SRF auch andere TV-Anstalten (insbesondere SRG, RTS, RSI) beteiligt sind, sofern SRF die Federführung hat.
Das Gesuchsverfahren bleibt im Übrigen das gleiche, Gesuche sind via die Plattform https://etpf.tpf-fpt.ch/ zu stellen.
Es handelt sich um eine Pilotphase vorerst für das Jahr 2023.

November 2021: Anpassungen beim TPF

(redigiert Mai 2023)

1. Drehbuchentwicklung

Für französischsprachige Spielfilme und -serien werden nach wie vor Beiträge für die Entwicklung von Drehbüchern und Drehvorlagen gewährt. Der gewährte Beitrag an die Entwicklung darf maximal 50 % der budgetierten Kosten betragen und ist in der Regel nicht höher als derjenige der koproduzierenden TV-Anstalt/en.

Bei Serien erfolgt die Entwicklung bekanntlich in zwei oder mehreren Phasen: In der 1. Phase entstehen Figurenbibel, Storylines usw., während in der 2. bzw. den folgenden Phasen die Drehbücher aller Episoden erarbeitet werden. Der TPF hat nun beschlossen, nur noch eine Phase pro Serie zu unterstützen (Reglement neue Ziffer 5.4). Dabei ist die Produktionsfirma frei zu entscheiden, für welche Phase sie ein Gesuch einreicht.

2. Herstellung

Während für Dokumentarfilme Beiträge bis CHF 50'000 beantragt werden können, liegt der Maximalbeitrag für Spielfilme und Serien grundsätzlich bei CHF 300'000. Angesichts der zunehmend aufwändigeren Serien können die Kommissionen in Einzelfällen aber auch höhere Beiträge zusprechen. Dabei gilt als Faustregel, dass der Beitrag des TPF für Deutschschweizer Serien rund 8 % des Schweizer Anteils ausmacht, für Westschweizer Serien rund 5 %.

3. Reduktion des Budgets

Die Absichtserklärungen von SRF basieren auf den in diesem Zeitpunkt vorliegenden Budgets. Der TPF hat beschlossen, eine sinngemässe Regelung einzuführen. Dies, um zu vermeiden, dass ein ganz anderer Film entsteht als derjenige, den die Kommission bewilligt hat. Sofern der ganze beantragte Beitrag vom TPF zugesprochen wird, erfolgen die Darlehenszusagen deshalb unter dem Vorbehalt, dass das bei Einreichung des Gesuchs vorliegende Budget nach Abschluss der Finanzierung nicht substanziell reduziert worden ist. Bei einer Budgetreduktion von 20 % oder mehr behalten wir uns vor, das Gesuch nochmals der Expertenkommission vorzulegen. Nach erneuter Prüfung kann die Kommission den Unterstützungsbeitrag anpassen.

August 2021: Weshalb der TPF seine Entscheide nicht begründet

Staatliche Filmförderstellen müssen ihre ablehnenden Entscheide gemäss geltendem Recht begründen. Der TPF unterliegt als privatrechtliche Institution, die von drei Gesell-schaften gespeist wird, keinen solchen Vorgaben.

Nichtsdestotrotz haben wir diese Frage eingehend diskutiert und sind zum Schluss gekommen, an der bisherigen Praxis festzuhalten. Der TPF wird demnach seine Entscheide gestützt auf folgende Überlegungen auch weiterhin nicht begründen:

1. In diesem Jahr stellt der TPF eine deutliche Zunahme der Gesuche fest. Dies wird automatisch zu einer höheren Ablehnungsquote führen, da die Mittel beschränkt sind. Daran können auch Begründungen nichts ändern.

2. Der TPF kann und muss keine „ausbildnerische“ Funktion übernehmen. Der Wunsch, anhand von Begründungen die Qualität der Projekte zu verbessern, ist zwar verständlich, sprengt aber den Rahmen unserer Möglichkeiten.

3. Wir nehmen ausdrücklich keine überarbeiteten Gesuche entgegen, sondern gehen davon aus, dass uns die bestmögliche Fassung eines Projektes vorgelegt wird. Auch vor diesem Hintergrund macht eine Begründung keinen Sinn, denn wir würden ein gemäss Begründung überarbeitetes Gesuch nicht prüfen.

4. Die Beurteilung von Filmprojekten ist immer auch Geschmacksache, je nachdem wie viele und welche Projekte gleichzeitig zu beurteilen sind. Solche Umstände lassen sich in einer Begründung nicht sinnvoll wiedergeben.

5. Es wäre für unsere Kommissionsmitglieder sehr zeitaufwändig, ihre Entscheide zu begründen. Dies wiederum würde zu deutlich höheren Kosten führen, die für uns nicht im Verhältnis zum „Ertrag“ stehen. Es mag Gesuchstellenden ungerecht erscheinen, wenn ihr Gesuch abgelehnt wird. Aber daran ändert auch eine Begründung nichts.

6. Aus unserer Sicht haben Begründungen von ablehnenden Entscheiden die Tendenz zur „Floskelhaftigkeit“. Wir erachten Begründungen daher nur als beschränkt aussagekräftig und damit nicht als sinnvoll.

Die Frage, ob es besser ist, ablehnende Entscheide zu begründen oder nicht, wird sich nie befriedigend klären lassen. Wichtiger scheint uns, dass Förderstellen und Kommissionen sich ernsthaft mit eingehenden Gesuchen befassen, sie sorgfältig prüfen und diskutieren und dann einen wohlüberlegten Entscheid fällen. Der TPF tut alles, dass dies in seinen Gremien der Fall ist. Wir danken unseren engagierten Kommissionsmitgliedern und vertrauen ihrem Urteil.

Juli 2021: Wechsel der Geschäftsleitung

Per 1. Juli 2021 hat Thomas Tribolet die Geschäftsleitung des TPF von Sandra Künzi übernommen.

November 2018: Spielfilmförderung des TPF – wichtige Information zur Gesuchseinreichung

Im Laufe dieses Jahres hat sich gezeigt, dass einzelnen Gesuchstellenden die Fristen zur Einreichung von Gesuchen beim TPF nicht bewusst sind. Gerne möchten wir Sie hiermit daran erinnern: Herstellungs-Gesuche für Spielfilme müssen spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn eingereicht werden (Reglement Ziff. 7.1). Wir bitten alle Gesuchstellenden, diese Frist unbedingt zu beachten. Verspätete Gesuche werden wir nicht mehr entgegennehmen.

Ausserdem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass der TPF Gesuche nur noch elektronisch via das Portal https://www.tpf-fpt.ch/etpf entgegennimmt.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mai 2018: Wechsel der Geschäftsleitung

Per 1. Mai 2018 hat Sandra Künzi die Geschäftsleitung des TPF von Thomas Tribolet übernommen.

Ab 2017: TPF fördert Spielfilme wieder individuell

In den vergangenen Jahren hat der Teleproduktions-Fonds die Spielfilmprojekte des Deutschschweizer Fernsehens SRF jeweils automatisch gefördert: Ein Treatment wurde mit CHF 10‘000 unterstützt, ein Drehbuch mit CHF 20‘000 und die Herstellung eines Fernseh-Spielfilms mit CHF 200‘000. Zusätzlich haben wir im Rahmen eines Automatismus‘ auch die Entwicklung von Serien unterstützt.

Es hat sich gezeigt, dass eine reglementarische Behandlung in diesem Bereich zu starr ist, und die Gesellschafterversammlung des TPF hat deshalb entschieden, künftig – wie in den anderen Sprachregionen – Gesuche wieder individuell durch die Expertenkommission beurteilen zu lassen.

Was ändert sich für die Gesuchstellenden?

Es ändert sich grundsätzlich nichts, Sie müssen weiterhin jene Gesuchsunterlagen ein-reichen, wie Sie dies bisher getan haben (4-fach per Post und zusätzlich per Mail). Wesentlich aber ist, dass ein Gesuch ab 2017 nicht mehr automatisch gutgeheissen wird, sondern dass unsere Expertenkommission entscheiden wird, wie hoch der Beitrag des Teleproduktions-Fonds sein soll. Dabei orientieren wir uns an den bisherigen Beiträgen. Wir können aber dank einer individuellen Beurteilung besser auf Einzelfälle eingehen.

Das Bundesamt für Kultur ist dabei, eine elektronische Förderplattform einzuführen. Auch der Teleproduktions-Fonds prüft gegenwärtig die Einführung eines elektronischen Gesuchsverfahrens, dieses wird aber frühestens Anfang 2018 umgesetzt.