TPF-Darlehen nicht mehr als Einnahmen deklarieren!
Neuregelung ab 1. Januar 2009
Ab 1. Januar 2005 hat die Teleproduktions-Fonds GmbH zusätzlich zu den Darlehens-beträgen einen Mehrwertsteuer-Anteil von 7,6% ausbezahlt. Er folgte damit einem Urteil des Bundesgerichts vom 1. Juli 2004, wonach Produktionsfirmen solche Darlehen als steuerbaren Umsatz deklarieren müssten.
In der Zwischenzeit hat sich die Situation durch das Inkrafttreten von Art. 33a MWStG erneut verändert. Danach sind Beiträge von gemeinnützigen Organisationen nicht mehr als steuerpflichtige Umsätze zu deklarieren. Die Teleproduktions-Fonds GmbH ist eine gemeinnützige Organisation. Folglich sind unsere Darlehen nicht mehr als steuer-pflichtiger Umsatz, sondern als Spende zu qualifizieren. Diese muss nur bei der Berechnung des Vorsteuerabzuges berücksichtigt werden (Art. 38 Abs. 8 MWStG).
Dementsprechend werden wir unsere Darlehen in Zukunft wieder ohne Mehrwertsteuer-Anteile ausrichten. Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2009. Rechnungen, welche Mehrwertsteuer-Forderungen enthalten, werden von uns direkt korrigiert.
Bern, 20.1.2009