Änderungen beim Teleproduktions-Fonds per 1. Juni 2014
Dem TPF stehen jährlich knapp CHF 2 Mio. für die Unterstützung von Fernsehfilmen zur Verfügung. Dies dank der Unterstützung durch die drei Verwertungsgesellschaften Swissperform, Suissimage und Société Suisse des Auteurs. Nun hat die Gesellschafterversammlung kürzlich beschlossen, das Beitragsreglement in einzelnen Punkten zu ändern. So kann für die Herstellung eines Dokumentarfilms neu ein Maximalbetrag von CHF 50'000 beantragt werden (bisher lag dieser bei CHF 40'000). Dabei darf der Beitrag des Teleproduktions-Fonds nicht höher sein als das Total der finanziellen Beiträge der mitfinanzierenden Fernsehanstalten. Wie bisher werden Beiträge in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens ausbezahlt. Die Rückzahlungsverpflichtung wurde den übrigen Förderern angepasst, nun können sie dasselbe Formular verwenden wie gegenüber der SRG oder der Zürcher Filmstiftung. Das revidierte Reglement tritt per 1. Juni 2014 in Kraft.
Wie bisher muss jede gesuchstellende Produktionsfirma eine Bearbeitungspauschale bezahlen. Diese ist abhängig von der beantragten Summe und beträgt mindestens CHF 100 und maximal CHF 1'000. Wer Mitglied eines Produzentenverbandes ist, hat zudem bessere Konditionen als Gesuchstellende, welche sich nicht in einem Verband engagieren.
In Absprache mit SRF haben wir für Deutschschweizer Fernsehspielfilme und Serien ein neues Reglement in Kraft gesetzt. Ziel ist es, auch in Zukunft mindestens 4 Filme oder Serien, die als Pacte-Produktionen entstehen, mit einem automatischen Beitrag von CHF 200'000 zu unterstützen. Um die Vielfalt der Produktionslandschaft zu stützen, kann jährlich pro Produktionsfirma nur ein Beitrag von CHF 200'000 beantragt werden. Eine Firma, die einen Film oder eine Serie im Auftrag von SRF herstellen kann, ist im gleichen Jahr für einen automatischen TPF-Beitrag nicht antragsberechtigt. Wir unterstützen zudem weiterhin Stoffentwicklungen für Treatments und Drehbücher. Wir gehen dabei davon aus, dass jährlich mindestens 10 Treatments oder Drehbücher durch SRF
entwickelt werden. Der TPF sieht dabei jährlich Beiträge bis zu einer Gesamtsumme von 300'000 Franken vor und hofft, damit die Entwicklung von guten TV-tauglichen Stoffen zu fördern. Das neue Reglement tritt per 1. Juni 2014 in Kraft.
Die neuen Regelungen, aber auch die Jahresberichte über unsere Tätigkeiten, entnehmen Sie unserer Homepage http://www.tpf-fpt.ch
Bern, im Mai 2014
Für die Teleproduktions-Fonds GmbH:
Thomas Tribolet, Sandra Künzi, Christian Blaser